Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht auf die bundesweite Verteidigung im Strafrecht spezialisiert.
Für Sie als Beschuldigten in einem Strafverfahren ist es wichtig, sich so schnell wie möglich anwaltlichen Beistand zu nehmen. Warum? Nur der Strafverteidiger erhält Akteneinsicht und eine vernünftige Verteidigung ist ohne Akteneinsicht nicht möglich. Im Übrigen weiß die Polizei genau: Je mehr ein Beschuldigter sagt, desto mehr kann ihm vorgehalten/widerlegt werden und umso unsicherer wird er.
Der Strafverteidiger kann durch den (frühen) Kontakt mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von Anfang an auf das Strafverfahren im Sinne seines Mandanten Einfluß nehmen. Daher sollte jeder Beschuldigte, der eine Ladung von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat, umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen.
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Einen Menschen vor Gericht zu verteidigen ist für mich keine Show, sondern meine Berufung und ehrliches Engagement.