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20 Mitgliedstaaten gehen mit Europäischer Staatsanwaltschaft voran

Die EU-Kommission hat am 08.06.2017 die Entscheidung von 20 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft begrüßt.

Die neue Behörde wird für Vergehen mit Auswirkungen auf das EU-Budget zuständig sein. Dies trifft bei Mehrwertsteuerbetrug zu, da die Mitgliedsländer einen Teil ihrer Einnahmen in diesem Bereich an die EU abführen.

20 Mitgliedstaaten haben auf der Tagung des Rates „Justiz“ politische Einigung über die Einrichtung der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit erzielt. Nun muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Sobald die unabhängige EU-Staatsanwaltschaft eingesetzt ist, ist sie befugt, in Strafsachen zu ermitteln, die den EU-Haushalt betreffen (z.B. Korruption oder Betrug im Zusammenhang mit EU-Mitteln oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug), und diese strafrechtlich zu verfolgen. Damit werde eine starke, unabhängige und effiziente Behörde aufgebaut, die auf die EU-weite Bekämpfung von Finanzkriminalität spezialisiert ist.

Durch grenzüberschreitenden Betrug entgingen den nationalen Haushalten in ganz Europa Jahr für Jahr Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von mindestens 50 Mrd. Euro. Jahr für Jahr mache die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität Milliardengewinne, indem sie nationale Vorschriften umgehe und sich der strafrechtlichen Verfolgung entziehe. Im Jahr 2015 hätten die Mitgliedstaaten betrügerische Unregelmäßigkeiten ermittelt und der Kommission gemeldet, die einen Betrag von etwa 638 Mio. Euro ausmachen, dabei sind entgangene Mehrwertsteuereinnahmen noch nicht eingerechnet. Die Möglichkeiten der nationalen Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung groß angelegter grenzüberschreitender Finanzkriminalität seien begrenzt. Die neue EU-Staatsanwaltschaft werde rasche Ermittlungen in ganz Europa und einen Informationsaustausch in Echtzeit durchführen. Damit werde sich das Blatt wenden.

Die Europäische Staatsanwaltschaft werde als zentrale Behörde aller teilnehmenden Mitgliedstaaten fungieren. Sie werde als hoch spezialisierte und unabhängige Behörde außerhalb der bestehenden Organe und Dienste fungieren und im Interesse der EU agieren, ohne dabei Weisungen von Organen der EU oder nationalen Behörden einzuholen oder anzunehmen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft werde sich in eine zentrale EU-Ebene mit einem Zentralbüro und eine dezentrale Ebene mit abgeordneten europäischen Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten gliedern, wobei die europäischen Staatsanwälte auch weiterhin ihr Amt als nationale Staatsanwälte ausüben werden (Doppelfunktion). Die auf nationaler Ebene durchgeführten Ermittlungen und strafrechtlichen Verfolgungen werden vom Zentralbüro beaufsichtigt, damit ein einheitlicher Ansatz in der gesamten EU gewährleistet sei. Auf diese Weise werde die Staatsanwaltschaft ein breites Spektrum an Fachwissen über nationale Rechtsordnungen und Erfahrungen bündeln und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit wahren. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittele, sollen die nationalen Behörden ihre Kompetenzen in derselben Strafsache nicht ausüben.

Die Europäische Staatsanwaltschaft werde wirksam gegen Betrug zulasten des EU-Haushalts und Mehrwertsteuerbetrug (beispielsweise Betrugsdelikte mit einem Schadensvolumen von mehr als 10.000 Euro und grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug mit einem Volumen von mehr als 10 Mio. Euro) vorgehen können. Sie werde in bestimmten grenzüberschreitenden Fällen ohne langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit ermitteln und direkt vor den nationalen Gerichten Klage gegen die Straftäter erheben können. Damit werde die Strafverfolgung entscheidend verbessert, und es können auf betrügerische Weise erlangte Gelder besser zurückerlangt werden.

Während die Europäische Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Ermittlungen zuständig sein wird, wird das OLAF weiterhin verwaltungsrechtliche Untersuchungen durchführen, um in allen Mitgliedstaaten der Union gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Unregelmäßigkeiten und Betrug aufzudecken. Auf diese Weise wird ein möglichst umfassender Schutz für den EU-Haushalt gewährleistet und die Aufdeckungs- und die Verurteilungsquote gesteigert.

Im Anschluss an die am 08.06.2017 im Rat erzielte allgemeine Einigung zwischen Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Zypern muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen, bevor die Verordnung endgültig angenommen werden kann. Nach Annahme der Verordnung können weitere Mitgliedstaaten den 20 Gründungs-Mitgliedstaaten jederzeit beitreten.

Quelle: EU-Aktuell v. 08.06.2017

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