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93 Personen mit elektronischer Fußfessel

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass zum Stichtag 31.08.2017 insgesamt 93 Personen der Führungsaufsicht durch Anbringung einer elektronischen Fußfessel unterlagen.

Um die Maßregel der Führungsaufsicht durch Anbringung einer elektronischen Fußfessel geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/764 – PDF, 103 KB) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/561 – PDF, 111 KB). Wie die Bundesregierung darin ausführt, unterlagen ihrer Kenntnis nach zum Stichtag 31.08.2017 insgesamt 93 Personen „im Rahmen der Führungsaufsicht der elektronischen Aufenthaltsüberwachung aufgrund einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB“. Zu den Stichtagen 31.03.2016 und 24.03.2015 lag diese Zahl laut Vorlage jeweils bei 73.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 97 v. 26.02.2018

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