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Allgemeines Strafrecht

BRAK-Stellungnahme 24/18 zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung Stellung genommen.

Die BRAK begrüßt die Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der Richtlinie 2016/343/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (ABlEU Nr. L 65 v. 11.03.2016, S. 1 (RL 2016/343/EU)). Diese Stellungnahme konzentriert sich auf die Vorschläge zur Umsetzung der vorgenannten Richtlinie und lässt daher die weiteren, redaktionellen Änderungen der StPO und weiterer verwandter Gesetze außer Betracht, welche im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung in dessen Art. 1 Nr. 1, Nr. 5, Art. 2 und Art. 3 enthalten sind.

Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme der BRAK Nr. 24/2018 v. 11.07.2018 (PDF, 288 KB)

Quelle: Pressemitteilung der BRAK

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