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Das LG Osnabrück hat im „Piratenprozess“ den angeklagten Somalier wegen erpresserischen Menschenraubes und besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.

Das Gericht ist nach der viermonatigen umfangreichen Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der 44-jährige Somalier ein führendes Mitglied der Piraten gewesen ist, die am 08.05.2010 einen Chemietanker mit 22 Besatzungsmitgliedern vor der Küste Somalias entführt haben. Der Angeklagte habe an Bord zeitweise das Kommando geführt und die Geiseln mit einem Maschinengewehr bewacht. Er habe wichtige Entscheidungen an Bord getroffen und eine große Verantwortung gehabt. Auch an der Verteilung des Lösegeldes sei er maßgeblich beteiligt gewesen. Als einer der letzten Piraten habe er das Schiff verlassen.

An Bord der Marida Marguerite ist es zu dramatischen Szenen gekommen. Die 22 Besatzungsmitglieder sind durch Misshandlungen, Folterungen sowie Scheinhinrichtungen grausam gequält worden. So wurde dem Kapitän neben seinem Kopf geschossen, als der Chefingenieur an einem Rohr gefesselt hochgezogen wurde. Mehreren Crewmitgliedern sind die Genitalien mit Kabelbindern abgebunden worden.

Dass der Angeklagte als „Investor“ die finanziellen Mittel für den Überfall bereitgestellt hat und bei der Vorbereitung und eigentlichen Kaperung des Schiffs beteiligt gewesen ist, war dem Angeklagten nicht nachweisbar. Das Gericht ist aber davon überzeugt, dass der Angeklagte die Folterungen an Bord zumindest hingenommen habe. Erst nach Zahlung von 5 Millionen US-Dollar durch die Reederei aus dem Emsland wurden das Schiff und die Besatzung am 28.12.2010 freigegeben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche mit der Revision angegriffen werden.

Quelle: juris GmbH

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