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DAV-Stellungnahme 77/20 zur strafrechtsbezogenen Unterbringungen in NRW

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen Stellung genommen.

Der DAV begrüßt sowohl Zielrichtung als auch Ausgestaltung des Gesetzentwurfs. Besonders positiv bewertet der DAV, dass stärker als bislang betont wird, dass unverhältnismäßig lange Unterbringungsdauern möglichst vermieden werden sollen und dass das Selbstbestimmungsrecht der Untergebrachten ausdrücklich hervorgehoben und gestärkt wird.

Auch die übersichtlichen Regelungen zu Zwangsbehandlungen und Fixierungen hält der DAV für gelungen und hofft auf eine entsprechend gelingende Umsetzung in der Praxis. Ergänzungsbedarf sieht der DAV jedoch insoweit als er es für erforderlich hält, dass auch ein etwaiger Rechtsbeistand der untergebrachten Person zwingend von der Sicherungsmaßnahme unterrichtet werden müssen sollte.

Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme des DAV Nr. 77/2020 v. 05.11.2020 (PDF, 113 KB)

Quelle: Pressemitteilung des DAV

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