Aktuelles

Allgemein

Flugschau-Unglück Lauf-Lillinghof: Strafbefehl gegen Piloten

Das AG Hersbruck hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den verantwortlichen Piloten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 34 Fällen erlassen.

Beim missglückten Startversuch während einer Flugschau in Lillinghof am 05.09.2010 kam ein historisches Doppeldecker-Flugzeug von der Startbahn ab und geriet in den Zuschauerbereich. Dabei kam eine Besucherin ums Leben; zahlreiche andere trugen zum Teil schwere Verletzungen davon.

Die Ermittlungen hatten sich über mehrere Jahre hingezogen, weil der genaue Hergang erst durch Gutachter des Luftfahrtbundesamts untersucht werden musste. Dabei wurde u.a. in aufwändigen Versuchen der Start des Flugzeugs nachgestellt.

Im Rahmen einer mehrstündigen gerichtlichen Anhörung von zwei der mit der Aufklärung betrauten Sachverständigen, die am 02.12.2014 in Anwesenheit des Angeschuldigten, seiner Verteidiger und der Nebenklagevertreter stattfand, ist ein Fehlverhalten des damals 68-jährigen Flugzeugführers beim Startvorgang deutlich geworden. Weil damit eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich wird, hat die Staatsanwaltschaft die zunächst gegen den Piloten erhobene Anklage zurückgenommen und eine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren beantragt.

Das AG Hersbruck hat nun einen Strafbefehl gegen den Piloten erlassen und hat dabei eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Daneben hat der Pilot eine Geldbuße von 6.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.

Sollte der Strafbefehl von dem Angeklagten akzeptiert werden, kommt es wegen dieses Unfalls nicht zu einer Hauptverhandlung, die für viele der Opfer belastend wäre. Der Strafbefehl steht dann einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Quelle: juris GmbH

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.