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Gesetzesnovelle zum Einsatz mobiler Videotechnik beschlossen

Die Bundesregierung hat am 30.01.2017 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik beschlossen.

Mit dieser Gesetzesnovelle erhält die Bundespolizei neue Befugnisse zum Einsatz von Automatischen Kennzeichenlesesystemen und Bodycams sowie zur Aufzeichnung von eingehenden Telefongesprächen in Einsatzleitstellen. Die derzeitig angespannte Terror- und Gefährdungslage gebietet zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die zu deren Abwehr notwendigen Befugnisse der Bundespolizei rechtssicher auszugestalten und Sicherheitslücken zu schließen.

So soll die Bundespolizei eine Befugnis zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen erhalten, um bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit die Fahndung nach Fahrzeugen und deren Insassen sowie die Strafverfolgung zu verbessern. Der Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und des damit verbundenen Abgleichs mit dem Fahndungsbestand dient der Unterstützung grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung. Durch den Einsatz kann insbesondere bei Gefahren und grenzüberschreitender Kriminalität die Fahndungsintensität lageangepasst erhöht werden.

Darüber hinaus sollen zum Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sogenannte Bodycams eingesetzt werden. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden in zunehmendem Maße Opfer von Gewaltdelikten. Insbesondere der Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung ist ein Brennpunktbereich, in dem es häufig zu Übergriffen kommt. Die Hemmschwelle der Täter ist gesunken. Erfahrungen in den Ländern – Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Hamburg – haben gezeigt, dass mobile körpernah getragene Videotechnik, sog. Bodycams, erfolgreich zur Eindämmung von Gewaltdelikten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte eingesetzt werden kann. Gleichzeitig soll die neue Vorschrift Gewalt gegen Beförderungseinrichtungen verhindern und zur Fahrgastsicherheit beitragen. Durch den Einsatz von Bodycams werden auch die Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Bundespolizei verbessert.

Schließlich sollen die Befugnisse zum Einsatz zur Aufzeichnung von eingehenden Telefongesprächen in Einsatzleitstellen ausgebaut werden. In den Einsatzleitstellen der Bundespolizei gehen häufig dringliche Anrufe ein, insbesondere aus dem Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Inhaltlich reichen diese von Suizidandrohungen und der Verlustanzeige von wertvollen Gegenständen bis zu Bombendrohungen oder Hinweisen auf verlorene oder herrenlose Gegenstände. Eine Aufzeichnung dieser Telefonate ist erforderlich, um Gespräche bei Bedarf erneut anhören zu können und so die Arbeit der Bundespolizei im Rahmen der Strafverfolgung zu erleichtern.

Quelle: Pressemitteilung des BMI v. 30.01.2017

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