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Justizminister der Union für Ausweitung der Verkehrsdatenspeicherung

Die Landesjustizminister der Union fordern zur Verfolgung der Urheber von Kinderpornografie eine schnelle Wiederzulassung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet- Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern, so dass Ermittlungsbehörden später darauf zugreifen können. Dabei geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des EuGH ausstehen. In seinen Schlussanträgen stellte der Generalanwalt des EuGH Campos Sánchez-Bordona erst am 15.01.2020 fest, dass die anlasslose Speicherung von Daten gegen EU-Recht verstößt und sie nur bei konkreten Verdachtsmomenten zulässig ist ( C-623/17, C-511/18, C-512/18, C-520/18).

Neben Bayern unterstützen auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein das Anliegen.

Bereits Anfang November 2019 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen.

Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministerium

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