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Stärkung des Rechts des Angeklagten

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung vorgelegt.

Vor dem Hintergrund einer EU-Richtlinie ((EU) 2016/343), deren Vorgaben das deutsche Recht bereits weitgehend entspreche, sollen mit dem Entwurf (BT-Drs. 19/4467 – PDF, 840 KB) nur punktuelle Anpassungen der Strafprozessordnung (StPO) im Bereich des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung erfolgen, heißt es darin.

Diese beträfen eine Hinweispflicht in den Fällen einer zulässigen Abwesenheitsverhandlung, die Pflicht der Belehrung des Angeklagten über seine Rechte in Fällen der Abwesenheitsentscheidung und das Recht des inhaftierten Angeklagten auf Anwesenheit in der Revisionshauptverhandlung. Wie es in dem Anschreiben der Bundesregierung heißt, hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.

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