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Strafverteidiger gegen erweiterte DNA-Analyse

Die Strafverteidigervereinigungen (StVV) lehnen die geplante Einführung der sog. erweiterten DNA-Analyse als Instrument polizeilicher Fahndung ab.

Der Nutzen der Methode stehe in keinem Verhältnis zu dem damit einhergehend Eingriff in den durch das Grundgesetz geschützten Bereich der Privatsphäre. Darüber hinaus habe die Methode ein erhebliches Diskriminierungspotential.

Die „erweiterte DNA-Analyse“ soll es Polizeibehörden erlauben, die Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie das Alter eines unbekannten Spurenlegers zu bestimmen. Dies sei für Fahndungszwecke jedoch nur dann sinnvoll, wenn das Ergebnis auf eine Minderheit hinweise. Hinzu komme, dass es sich um Merkmale handele, die durch natürliche und künstliche Einflüsse leicht veränderbar seien. Alter, Wohnort, Gesundheit und sozialer Status haben erhebliche Auswirkungen auf diese Merkmale. Haare könnten ergrauen, unter Sonneneinfluss aufhellen oder gefärbt werden. Die mit der Methode erreichbaren Wahrscheinlichkeiten fielen bereits ohne diese Einflüsse weit hinter diejenigen des bislang zulässigen „einfachen“ DNA-Beweises zurück, so die StVV.

Die Durchführung der „erweiterten DNA-Analyse“ würde es kriminaltechnischen Laboren erlauben, auf den kodierenden Bereich der menschlichen DNA zuzugreifen, der Erbinformationen enthalte, die zum unantastbaren Kernbereich der Persönlichkeit gehören. Ein Zugriff auf diese Daten stelle einen Eingriff in den durch das Grundgesetz geschützten Bereich der Privatsphäre dar und sei – auch angesichts des fragwürdigen kriminalistischen Nutzens – unbedingt abzulehnen.

Weitere Information
PDF-Dokument Stellungnahme der StVV zu den Eckpunkten für eine Modernisierung des Strafprozesses v. 02.08.2019 (PDF, KB)

Pressemitteilung der Strafverteidigervereinigungen v. 05.08.2019

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