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Hohe Freiheitsstrafen gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen

Das LG Düsseldorf hat neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sieben Jahren und zwei Jahren verurteilt.

Aufgrund des Ergebnisses der an 32 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung mit umfangreicher Beweisaufnahme ist das Landgericht davon überzeugt, dass mehrere Angeklagte im Jahr 2007 die Idee hatten, tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen betrügerisch abzurechnen. In den folgenden Jahren ab 2008 bis zu den Festnahmen am 20.09.2016 haben die Angeklagten als Bande, über fünf verschiedene Gesellschaften, tatsächlich nicht erbrachte Pflegedienstleistungen gegenüber Krankenkassen und dem Amt für soziale Sicherung der Städte Düsseldorf und Neuss abgerechnet. Die Beweisaufnahme hat nach der Überzeugung der Kammer ergeben, dass die Angeklagten als Bande Leistungsnachweise in großem Umfang betrügerisch erstellt bzw. angepasst haben. Nur ein Bruchteil der Patienten wurde so gepflegt, wie die Ärzte es verschrieben hatten und wie es gegenüber den Krankenkassen und Kommunen abgerechnet wurde. Statt der verschriebenen Pflegeleistungen erhielten die Patienten Geldleistungen und sog. Kompensationsleistungen wie etwa Fahrten zum Arzt, Putzen der Wohnung, Maniküre oder Pediküre. Aus dem so erzielten Gewinn zahlten die Angeklagten an Pflegekräfte Schwarzgeld und an Ärzte Bestechungsgelder. Darüber hinaus haben die Angeklagten sich selbst in erheblichem Maße bereichert, wobei die Art und Weise und das Ausmaß der Bereicherung sich bei jedem Angeklagten unterschied.

Das LG Düsseldorf hat den Hauptangeklagten G wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt und die Einziehung von Wertersatz der Taterträge in Höhe von 491.160 Euro angeordnet.
Der Angeklagte Berg. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Der Angeklagte R. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
Der Angeklagte C. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden und die Einziehung von Wertersatz der Taterträge in Höhe von 145.320,96 Euro wurde angeordnet.
Die Angeklagte K, die erhebliche Aufklärungshilfe geleistet hat, ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden; die Einziehung von Wertersatz der Taterträge beträgt 81.600 Euro.
Der Angeklagte Berk. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Der Angeklagten Ba. ist wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Dabei hat das Landgericht die Auslieferungshaft in Russland 1:2 angerechnet. Das Landgericht hat die Einziehung des Wertersatzes des Tatobjekts i.H.v. 165.259,99 Euro angeordnet.
Die Angeklagte M. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in zwei Fällen und der Angeklagte S wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in einem Fall zu je einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Zusätzlich hat die Strafkammer die Einziehung von Wertersatz bei der Medicon Gesellschaft in Höhe von 879.500,50 Euro angeordnet.

Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil einen durch die betrügerische Abrechnung von Pflegedienstleistungen entstandenen Gesamtschaden von mindestens 4,7 Mio Euro festgestellt.

Nach Auffassung des Landgerichts war bei der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten zu berücksichtigen, dass sie alle nicht vorbestraft sind. Die Begehung der Taten sei den Angeklagten erleichtert worden, weil die Pflegeleistungen nicht ausreichend kontrolliert wurden. Die Angeklagten seien den Schadenersatz- und Erstattungsansprüchen der Krankenkassen und Kommunen ausgesetzt. Strafmildernd habe das Landgericht auch berücksichtigt, dass fünf der neun Angeklagten Geständnisse abgelegt hätten. Strafschärfend habe die Strafkammer die hohe kriminelle Energie der Angeklagten gewertet, die in ihrer professionellen Vorgehensweise über einen relativ langen Tatzeitraum zum Ausdruck kam und zu dem hohen Schaden geführt habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten können gegen das Urteil Revision zum BGH einlegen.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen v. 05.02.2018

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