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Jugendstrafrecht

Jugendkriminalität: Studie zu Haus des Jugendrechts Frankfurt-Höchst vorgelegt

Nach einer Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zur Rückfallquote nach jugendstrafrechtlichen Diversionsmaßnahmen am Beispiel des Haus des Jugendrechts Frankfurt-Höchst wurden dort betreute Delinquenten deutlich weniger rückfällig als vergleichbare Täter aus anderen Frankfurter Stadtteilen ohne ein Haus des Jugendrechts. Hessens Justizminister Roman Poseck sieht das Konzept dadurch als Erfolgsmodell bestätigt.

Häuser des Jugendrechts

In den hessischen Häusern des Jugendrechts arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie zum Teil – wie im Haus des Jugendrechts Frankfurt-Höchst – freie Träger der Jugendhilfe unter einem Dach zusammen. Kurze Wege und abgestimmte Maßnahmen sollen rasche und angemessene Reaktionen unter Berücksichtigung jugendspezifischer Besonderheiten auf Delinquenz ermöglichen. Prävention steht dabei im Fokus, künftigen Taten soll vorgebeugt, kriminelle Karrieren sollen frühzeitig verhindert werden. Gerade im sensiblen Bereich der Jugenddelinquenz bedürfe es einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit, erläutert Justizminister Roman Poseck, um dem im Jugendstrafrecht maßgeblichen Erziehungsgedanken gerecht zu werden.

Untersuchung zur Rückfallquote

Nach der Pressemitteilung des hessischen Justizministeriums hat die Kriminologische Zentralstelle „Eine Untersuchung zur Legalbewährung nach jugendstrafrechtlichen Diversionsmaßnahmen“ am Beispiel des Hauses des Jugendrechts Frankfurt am Main-Höchst“ durchgeführt. Das Forschungsprojekt habe die Rückfallwahrscheinlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden untersucht, deren Verfahren im Untersuchungszeitraum zwischen 2016 und 2019 in diesem Haus des Jugendrechts bearbeitet worden seien, im Vergleich zu Jugendlichen und Heranwachsenden, für die in dem Zeitraum kein Haus des Jugendrechts zuständig gewesen sei. Die zwei Probandengruppen, 103 Jugendliche und Heranwachsende aus dem Zuständigkeitsbereich des Haus des Jugendrechts Frankfurt-Höchst und 70 Personen aus dem Frankfurter Osten, seien hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Delikte, des Alters und Geschlechts der Beschuldigten und ihres Wohnorts vergleichbar gewesen.

Deutlich gesenkte Rückfallquote bei Verfahren im Haus des Jugendrechts

Laut Poseck ist das Fazit der Untersuchung positiv. Danach seien 70% der Jugendlichen und Heranwachsenden, die das Haus des Jugendrechts Frankfurt-Höchst durchlaufen hätten, nicht erneut straffällig geworden. Dagegen habe die Kontrollgruppe in über der Hälfte der Fälle eine erneute Eintragung im Bundeszentralregister aufgewiesen (59%), für ein Viertel dieser Beschuldigten habe es sogar mindestens drei Folgeeintragungen gegeben. Die Abschlussentscheidungen der Staatsanwaltschaft seien im Haus des Jugendrechts Höchst stark diversionsorientiert gewesen, während am Hauptsitz der Staatsanwaltschaft über die Hälfte der Beschuldigten der Kontrollgruppe beim Jugendrichter angeklagt worden seien. Poseck bewertet die Häuser des Jugendrechts als Erfolgsmodell. Dies zeige sich auch in der Rückläufigkeit der Jugendkriminalität in Hessen, die sich zwischen 2009 und 2020 mehr als halbiert habe, auch wenn die Gründe für diese Entwicklung vielschichtig seien und etwa auch der demografische Wandel dabei eine Rolle spiele.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, becklink 2024029

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