Nach einem tragischen Verkehrsunfall infolge einer illegalen Raserfahrt in Hamburg hat das Landgericht Hamburg entschieden, der Mutter des verstorbenen Opfers 40.000 Euro Schmerzensgeld sowie Verdienstausfallschaden in gleicher Höhe zuzusprechen.
Die Mutter erlitt nach dem Tod ihres Sohnes schwere psychische Erkrankungen und ist seither arbeitsunfähig. Der Unfall ereignete sich, als ein gestohlenes Taxi mit 145 km/h die Kontrolle verlor und mit einem anderen Fahrzeug kollidierte. Der Sohn der Klägerin starb an Ort und Stelle.
Der Täter, der das Taxi gestohlen hatte, wurde bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Das Gericht machte jedoch auch den Halter des Fahrzeugs! und dessen Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner verantwortlich. Der Halter hatte gegen seine Pflicht verstoßen, das Fahrzeug ausreichend gegen Diebstahl zu sichern, da ein Ersatzschlüssel ungesichert im Fahrzeug lag. Die Haftpflichtversicherung konnte sich ebenfalls nicht auf Risikoausschlüsse berufen, da die Halterhaftung nicht durch vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers ausgelöst wurde.
Das Gericht hob hervor, dass die Mutter des Opfers aufgrund der engen Beziehung zu ihrem Sohn und der Schwere des Verlustes unter einer anhaltenden und pathologisch diagnostizierten Depression leidet, die sie dauerhaft einschränkt. Die außergewöhnlich enge Bindung zwischen Mutter und Sohn, das immense seelische Leid sowie die vorsätzliche Tötung ihres Kindes rechtfertigten das überdurchschnittlich hohe Schmerzensgeld. Zudem sei der Verdienstausfallschaden nachvollziehbar, da die Mutter durch die psychische Erkrankung nicht mehr in der Lage war, ihren Beruf auszuüben.
Ein mögliches Mitverschulden des Opfers, das beim Unfall nicht angeschnallt war, wurde als irrelevant eingestuft. Das Gericht betonte, dass der Tötungsvorsatz des Täters sowie die Verantwortung des Halters und der Versicherung deutlich schwerer wiegen als der Verstoß gegen die Anschnallpflicht.
Mit diesem Urteil unterstreicht das Gericht die hohe Verantwortung von Fahrzeughaltern zur Sicherung ihrer Fahrzeuge und betont zugleich die Bedeutung von Schmerzensgeld bei außergewöhnlich schweren Verlusten und psychischen Schäden.
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