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BRAK-Stellungnahme 19/19 zu Referentenentwürfen zur Einführung der elektronischen Akte

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zu den Referentenentwürfen zu drei Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Akte in Bußgeldverfahren und gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz Stellung genommen.

Die BRAK begrüßt die Verordnungsentwürfe als notwendige Fortentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen mit Bußgeld- und Strafsachen sowie dem Strafvollzug befassten Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in Strafsachen. Die Entwürfe befassen sich mit einzelnen weiteren Umsetzungsschritten, um zu einer einheitlichen elektronischen Aktenführung in Strafsachen zu gelangen. Der Schwerpunkt der Stellungnahme liegt bei der Verwirklichung des Akteneinsichts- und Informationsrechts der Rechtsanwälte und aller sonstigen Berechtigten im Bußgeld- und Strafverfahren (insb. gemäß §§ 147 Abs. 1 und 4, 406e, 477 Abs. 1 StPO; ergänzend im Bußgeldverfahren: § 49 OWiG; ergänzend im Strafvollzug gemäß §§ 120 Abs. 1 Satz 2, 185 Satz 1 StVollzG bzw. der Landesvollzugsdatenschutzgesetze).

Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme der BRAK Nr. 19/2019 v. 09.09.2019 (PDF, 308 KB)

juris-Redaktion
Quelle: Website der BRAK

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