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DAV fordert mehr Anerkennung für Justizopfer

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Initiative des Bundesrates, die Entschädigung für Opfer von Strafverfolgungsmaßnahmen von bisher 25 Euro pro Tag auf 75 Euro pro Tag anzuheben, dennoch bedürfe es weiterhin einer angemessenen Grundlage zur Entschädigung unschuldig Inhaftierter.

Am 17.06.2020 findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zu mehreren Gesetzentwürfen zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen statt, an der auch zwei Vertreter des DAV teilnehmen. Aus Sicht des DAV darf es jedoch nicht nur bei einem höheren Betrag bleiben. Betroffene benötigen eine Unterstützung und Hilfe nach der Haftentlassung in Form von Justiz-Ombudsstellen. Außerdem müssten die Möglichkeiten der Durchsetzung des materiellen Schadensersatzes erleichtert werden. Auch soll die Anrechnung von Kost und Logis entfallen.

„Es ist überfällig, dies auch durch die Höhe der Haftentschädigung zum Ausdruck zu bringen und staatlicherseits hier nicht weiter dem Leid von unschuldig Inhaftierten mit einer lächerlichen Höhe von 25 Euro pro Tag Geringschätzung zu erweisen,“ sagt Rechtsanwalt Stefan Conen, Mitglied des Strafrechtsausschusses des DAV und Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung. Die Entschädigung für Fehler des Strafverfolgungsapparates sollte jedoch nicht in einer rein finanziellen Kompensation bestehen. Die Entschädigung müsse für Betroffene unkompliziert zu erreichen sein.

Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft von Justizopfern bedarf ebenfalls eindeutiger Nachbesserung. Neu eingerichtete „Justiz-Ombudsstellen“, in denen Sozialhelfer Wiedereingliederungsarbeit leisten, könnten hier einen entscheidenden Beitrag zur Hilfestellung für die Opfer leisten. Die Re-Integration in die Gesellschaft muss ohne weiteres Stigma für die Betroffenen in einer Ombudsstelle für Justizopfer möglich sein.

„Es entspräche der Selbstbeschreibung und den Ansprüchen eines humanen Rechtsstaates, Menschen für zu Unrecht erlittene Haft angemessen und unkompliziert zu entschädigen und ihnen für den Weg zurück in die Gesellschaft Hilfen anzubieten“, weist der weitere Sachverständige des DAV in der öffentlichen Anhörung Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Müssig, ebenfalls Mitglied des DAV-Strafrechtsausschusses hin. Dabei müssten Beweiserleichterungsregelungen helfen, die Hürden rechtlicher Anspruchsbegründungen für die Betroffenen zu überwinden. Auch die Verrechnung von Kost und Logis in der JVA sei mehr als unwürdig. Eine solche Vorteilsausgleichung dürfe daher in solchen Fällen nicht stattfinden.

„Der Rechtsstaat ist tagtägliches Menschenwerk – und Menschen machen Fehler“, stellt Müssig heraus. Die Berichtigung solcher Fehler sollte ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik sich leisten müssen. Dies gehöre zu einer angemessenen Fehlerkultur dazu. Man dürfe nicht vergessen, wie sehr die Inhaftierung Unschuldiger in Lebensbereiche eingreift.

Quelle: Pressemitteilung des DAV Nr. 19/2020

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