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DAV-Stellungnahme 5/20 zu Verfahrensrechten auf EU-Ebene

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Stand und zur rechtsstaatlich gebotenen Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten auf EU-Ebene Stellung genommen und fordert eine Ausweitung der Mindestgarantien der Verfahrensrechte in den Strafverfahren in der EU.

Die auf Basis des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren in der EU seit 2009 verabschiedeten Richtlinien hätten zweifelsohne zu einer Verbesserung der Beschuldigtenrechte geführt, wurden aber in den EU-Mitgliedstaaten bislang nur teilweise und zum Teil unzureichend umgesetzt. Ohne wirksame Kontrollmechanismen zur Umsetzung dieser Richtlinien führt auch die Einführung neuer Instrumente nur zu einer begrenzten Verbesserung der Verfahrensrechte in der EU. Der weiteren Konkretisierung bedürfe etwa der in Art. 7 der RL 2012/13/EU statuierte Anspruch auf Akteneinsicht. Da die bestehenden Richtlinien nur einen Teil der Verfahrensrechte im Rahmen des Strafverfahrens abdecken und weite Bereiche noch gar nicht erfasst sind, bedürfe es weiterer Schutzinstrumente, um ein Mindestniveau an grundrechtlichen Standards in der Strafjustiz auf EU-Ebene und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zu gewährleisten.

Der DAV schlägt daher insbesondere in folgenden Bereichen weitere Maßnahmen vor, um Mindestgarantien bei den Verfahrensrechten innerhalb der Europäischen Union zu etablieren:
• Mindeststandards bei der Untersuchungshaft und die Überarbeitung des Europäischen Haftbefehls
• Zulässigkeit und Ausschluss von Beweismitteln und andere Beweisthemen
• Jurisdiktionskonflikte und ne bis in idem.

Pressemitteilung des DAV

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