Aktuelles

Allgemein

Diskussion zur geplanten Reform des Strafprozesses

Das Fazit des bundesweiten Strafkammertages, der am 16.02.2016 am LG Hannover stattfand, lautet, dass der Strafprozess effektiver gestaltet werden muss.

Die Strafrichterinnen und -richter fordern mehr Flexibilität bei der Verteilung der Strafverfahren innerhalb eines Gerichts, um die Bearbeitung zu beschleunigen und die Verfahrensdauer zu verkürzen. Zur Beschleunigung der Verfahren soll die Konzentration von Wirtschaftsstrafverfahren ebenso beitragen wie die stärkere Unterstützung der Vorsitzenden in der Sitzungsvorbereitung durch einen Fachkräftepool. Über die Rüge der falschen Besetzung des Gerichts soll verbindlich zu Beginn eines Prozesses entschieden werden und nicht – wie bisher – erst nach dessen Abschluss. Das bisherige Verfahren führe dazu, dass der gesamte Prozess bei erfolgreicher Rüge wiederholt werden müsse.

Erstmals sind in Hannover rund 70 erfahrene Praktikerinnen und Praktiker aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengekommen, um ihre Erfahrungen und Anregungen aus der täglichen Arbeit in die aktuelle Diskussion über die Reform des Strafprozesses einzubringen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in fünf Arbeitsgruppen diskutiert, wie der Strafprozess reformiert und praxistauglicher gestaltet werden kann. Ihr Fokus lag dabei auf einer effizienteren Gestaltung der Hauptverhandlung. Sie wollen ihre Erfahrungen einbringen, um die Hauptverhandlung im Strafprozess zu vereinfachen und die Gerichte zu entlasten. Dadurch solle verhindert werden, dass in umfangreichen Strafverfahren wegen der langen Verfahrensdauer ein Strafrabatt zu gewähren sei.

Den Strafkammertag haben die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte Bamberg, Braunschweig, Celle, Frankfurt, Köln, Schleswig und Stuttgart organisiert und gestaltet.

Einige Thesen und Forderungen der Praktikerinnen und Praktiker:

• bindende Vorabentscheidung über Besetzungsrügen wegen falscher Gerichtsbesetzung

• Beschleunigung des Verfahrens durch Geltendmachung von Einwendungen schon im sog. Zwischenverfahren zwischen Anklageerhebung und Eröffnung der Hauptverhandlung

• Strafabschläge wegen überlanger Verfahrensdauer durch flexiblere Möglichkeiten der Geschäftsverteilung innerhalb der Gerichte vermeiden

• Fristsetzung für Beweisanträge, die nach Abschluss der von Amts wegen durchgeführten Beweisaufnahme gestellt werden

• mehr Möglichkeiten zum Verlesen von Zeugenantworten in Fragebögen in gleichgelagerten Masseverfahren (bspw. Internetkriminalität)

• Behandlung von Befangenheitsanträgen außerhalb der Hauptverhandlung: Fortsetzung der Verhandlung; Entscheidung über das Befangenheitsgesuch spätestens binnen drei Wochen

• Konzentration der Wirtschaftsstrafkammerstandorte in den Ländern und länderübergreifend

• Unterstützung von Richterinnen und Richtern in Wirtschaftsstrafverfahren – Fachkräftepool bilden (Sachbearbeiter, Wirtschaftsreferent, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Oberlandesgerichte und des Kammergerichts (Pressemitteilung des OLG Zweibrücken) v. 17.02.2016

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.