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DRB-Stellungnahme 15/19 zur Modernisierung des Strafverfahrens

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens Stellung genommen.

Der DRB begrüßt, dass die Bundesregierung eine Reform der Strafprozessordnung mit dem Ziel der Vereinfachung und Modernisierung des Strafverfahrens anstrebe. Der DRB habe wiederholt auf das Erfordernis, das Strafverfahren praxistauglicher auszugestalten und damit eine Beschleunigung von Strafverfahren zu erreichen, hingewiesen.

Erfreulich sei insbesondere, dass der Referentenentwurf die vom Richterbund dringend geforderten Verfahrenserleichterungen etwa in den Bereichen des Beweisantragsrechts und des Rechts der Befangenheitsanträge, ein Vorabentscheidungsverfahren über Besetzungsrügen und die Möglichkeit der Bündelung der Nebenklagevertretung aufgreife. Diese Novellierungen werden die Verfahrensführung vereinfachen, ohne berechtigte Interessen der Angeklagten zu beschneiden. Begrüßenswert sei ebenfalls die Erweiterung der Ermittlungs- und der Datenübermittlungsbefugnisse und die Stärkung des Opferschutzes.

Pressemitteilung des DRB v. 07.10.2019

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