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DRB-Stellungnahme 6/21 zur Fortentwicklung der StPO und zur Änderung weiterer Vorschriften

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften Stellung genommen.

Der Deutsche Richterbund begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ausdrücklich. Zahlreiche Anregungen aus der Praxis haben Berücksichtigung gefunden.

Es besteht lediglich punktuell Optimierungsbedarf. Etwa sollte das Rechtsinstitut des Zustellungsbevollmächtigten in seiner bestehenden Form beibehalten werden. Eine moderate Erweiterung der Kompetenzen der Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung zur Nachtzeit wäre wünschenswert. Im Bereich des Rechts der Vermögensabschöpfung besteht in geringem Umfang Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Richterbund betont, dass Handlungsbedarf nicht nur bei den gesetzlichen Regelungen, sondern vielmehr und ganz besonders bei der technischen Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften besteht. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat die noch immer bestehenden Defizite in der technischen Ausstattung der Justiz offengelegt. Diese Defizite gilt es umgehend zu beheben.

Pressemitteilung des DRB vom 23.2.2021

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