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Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.03.2014 beschlossen, das Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zu billigen.

Das Gesetz soll das Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung intensivieren. Es schafft daher einen neuen Straftatbestand, der grundsätzlich Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern erfasst. Verstöße sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu ahnden.

Nach bisherigem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder oder Gemeinden strafbar. Dies reicht jedoch nicht aus, um alle möglichen korruptiven Verhaltensweisen in diesem Bereich zu erfassen. Die bisher geltende Regelung bleibt zudem hinter internationalen Vorgaben zurück.

Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.

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