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Gesetzesänderung erleichtert Strafverfolgung und Vermögensabschöpfung

Jedes Jahr gehen dem deutschen Steuerzahler Schätzungen zufolge zwischen 50 und 100 Millionen von Euro durch illegale Geschäfte und organisierte Kriminalität verloren.

Geldwäsche ist ein globales Problem. Sie schadet der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche und gefährdet den europäischen Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

Am 11.02.2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen und den Geldwäschetatbestand ausgeweitet. Künftig kommen nicht nur einzelne ausgewählte Straftaten als Vortat zur Geldwäsche in Betracht. Als Geldwäsche kann in Zukunft jede Einschleusung illegal erworbenen Vermögens in den Wirtschaftskreislauf bestraft werden („all crimes“-Ansatz).

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Vermögen, die mithilfe von Kriminalität erwirtschaftet werden, müssen konsequent abgeschöpft werden. Niemand darf finanziell von illegalen Geschäften profitieren! Das betrifft auch und vor allem den Drogenhandel. Der Wegfall des Vortatenkatalogs bei der Geldwäsche wird uns bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität ein ganzes Stück voranbringen. Je konsequenter inkriminiertes Vermögen abgeschöpft wird, desto unattraktiver werden illegale Geschäfte. Alles in allem also ein wichtiger Schritt im Vorgehen gegen Kriminalität in Deutschland!“

Durch den Wegfall des Vortatenkataloges bei der Geldwäsche erleichtert der Gesetzgeber auch die sogenannte selbstständige Einziehung illegal erworbenen Vermögens: Auch wenn eine Verurteilung aus praktischen Gründen ausscheidet, kann das Gericht illegal erworbenes Vermögen einziehen.

Quelle: Pressemitteilung des BMG

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