Aktuelles

Allgemein

Lücken im Sexualstraftrecht

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen müssen noch bestehende Lücken im Strafrecht bei sexueller Gewalt und Vergewaltigung geschlossen werden.

Die sexuelle Selbstbestimmung müsse schon dann geschützt werden, wenn das Opfer keinen sexuellen Kontakt wolle und mit Worten widerspreche, heißt es in einem Antrag (BT-Drs. 18/1969 – PDF, 144 KB) der Fraktion an den Bundestag, in dem ein Gesetz zur Ratifizierung der sog. Istanbul-Konvention verlangt wird.

Im Jahre 2011 habe Deutschland das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnet. Darin würden die Vertragsstaaten in Art. 36 verpflichtet, „alle Formen vorsätzlich nicht einverständlicher sexueller Handlungen unter Strafe zu stellen“. Mit der Ratifizierung müssten „die Tatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ entsprechend geändert werden. Die derzeitige Gesetzeslage im deutschen Strafrecht entspreche nicht den Anforderungen der Konvention.

Es müsse ferner sichergestellt werden, dass die Länder regelmäßig statistische Daten über Fälle von sexueller Gewalt sammeln, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallen.

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.