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Modernisierung des Strafverfahrens geplant

Das Bundeskabinett hat am 23.10.2019 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen.

Neben der personellen Verstärkung der Justiz soll auch das Prozessrecht optimiert werden. Hauptziel des Entwurfs ist es, den Gerichten eine störungsfreie Durchführung der Hauptverhandlung zu ermöglichen, z.B sollen künftig Strafverfahren durch ständig gleichlautende Beweisanträge nicht mehr künstlich in die Länge gezogen werden können. Befangenheitsanträge sollen durch eine neue Fristenregelung nicht mehr zur Unterbrechung der Hauptverhandlung führen. Gleiches gilt für Rügen der fehlerhaften Besetzung des Gerichts, die möglichst schon vor dem Beginn der Hauptverhandlung abschließend geprüft sein sollen.

Der Opferschutz soll verbessert werden, um weitere Traumatisierungen durch mehrfache Vernehmungen zu verhindern. Dazu soll es bei Sexualdelikten ermöglicht werden, eine Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung aller Opfer in der Hauptverhandlung zu verwenden.

Mit der erweiterten DNA-Analyse sollen Polizei und Staatsanwaltschaften weitere moderne Aufklärungsmittel erhalten, die die Ermittlungen erleichtern. Dazu soll die DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerlich erkennbare Merkmale wie die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter ausgeweitet werden.

Der Gesetzentwurf setzt die vom Bundeskabinett am 15.05.2019 beschlossenen Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens um.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:

• Die DNA-Analyse im Strafverfahren wird auf äußerliche Merkmale und das Alter ausgeweitet. Dabei wird sichergestellt, dass die verfassungsmäßigen Grenzen hinsichtlich des Kernbereichsschutzes eingehalten werden.
• Zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls sollen die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung insbesondere bei serienmäßiger Begehung erweitert werden.
• In umfangreichen Strafverfahren wird die Bündelung der Interessensvertretung mehrerer Nebenkläger ermöglicht.
• Standards für die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern werden vereinheitlicht.
• Die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung werden im Hinblick auf Mutterschutz und Elternzeit harmonisiert. So wird verhindert, dass Prozesse abgebrochen und völlig neu durchgeführt werden müssen.
• Die Ablehnung von Befangenheitsanträgen wird durch eine neue Fristenregelung erleichtert.
• Für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts wird ein Vorabentscheidungsverfahren eingeführt.
• Missbräuchlich gestellte Beweisanträge sollen künftig leichter abgelehnt werden können.
• Bei allen erwachsenen Opfern von Sexualdelikten wird ermöglicht, eine Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung zu verwenden.
• Es wird ausdrücklich geregelt, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen, wenn dieses Verbot zur Identitätsfeststellung oder zur Beurteilung des Aussageverhaltens notwendig ist und keine medizinischen Gründe vorliegen, die gegen ein Verhüllungsverbot sprechen.

Weiter Information
PDF-Dokument Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (PDF, 487 KB)

Pressemitteilung des BMJV v. 23.10.2019

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