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Prozess zu Biodiesel-Betrug wegen Ruhestandes des Vorsitzenden Richters ausgesetzt

Das LG Magdeburg hat einen am 18.12.2015 begonnenen Prozess wegen Steuerhinterziehung, wobei mit gepanschtem Biodiesel Gewinne in Millionenhöhe erzielt wurden, nach mehr als 90 Verhandlungstagen wegen Ruhestandes des Vorsitzenden Richters ausgesetzt.

Am 28.08.2018 haben zwei Angeklagte insgesamt fünf Beweisanträge gestellt und Zeugen benannt, ein weiterer Angeklagter hat sieben Beweisanträge angekündigt. Eine Beendigung des Verfahrens bis Ende August 2018 ist daher unmöglich. Dies bedeutet, dass der Prozess ggfs. mit einer neuen Gerichtsbesetzung komplett neu beginnen muss. Ursache hierfür ist, dass der Vorsitzende Richter Ende August 2018 mit 65 Jahren in den Ruhestand tritt. Die entsprechende Regelung im Landesrichtergesetz Sachsen-Anhalt sieht keine Möglichkeit einer Verlängerung vor. Der Richter muss daher seinen Dienst einstellen. In der Novellierung des Gesetzes vom 13.06.2018 wurde zwar durch den Landtag die bereits seit längerem in der Politik diskutierte schrittweise Anhebung des Ruhestandalters auf 67 Jahre beschlossen. Für die Geburtsjahrgänge bis 1953 gilt jedoch die Grenze von 65 Jahren weiterhin. Zum Zeitpunkt des Prozessbeginns vor mehr als 2 ½ Jahren ging das LG Magdeburg davon aus, dass der Prozess rechtzeitig hätte beendet werden können, daher ist kein Ergänzungsrichter hinzugezogen worden. Ein Ergänzungsrichter nimmt am gesamten Prozess als zusätzlicher Richter teil und tritt dann an die Stelle eines Richters, der aus welchen Gründen (lange Erkrankung, Ruhestand, Befangenheit, Tod) auch immer ausscheidet.

In dem Verfahren waren ursprünglich sechs Männer und Frauen angeklagt gewesen. Gegen einen Mann wurde das Verfahren im Februar 2016 und gegen eine Frau im Juli 2018 eingestellt. Übrig sind derzeit noch drei Männer und eine Frau. Den verbliebenen vier Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 33 und 43 Jahren werden in wechselnder Beteiligung eine Vielzahl von Straftaten im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 vorgeworfen. Tatort soll ein Firmengelände in Burg bei Magdeburg gewesen sein, auf dem sich eine Anlage zur Herstellung von Biodiesel befindet. Die Bande soll aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt haben, der von der Qualität her Diesel nahe kam. Dieser Kraftstoff soll gegenüber den Abnehmern auch als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein. Dafür hätte dann Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den Steuerbehörden soll dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle und Mittel hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig sind. Dadurch soll insgesamt ein Steuerschaden von knapp sieben Mio. Euro entstanden sein.

Quelle: Pressemitteilung des LG Magdeburg v. 29.08.2018

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