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Allgemeines Strafrecht

Rechtsanwalt vom Vorwurf des Betruges freigesprochen

Das LG Dessau-Roßlau hat einen Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wurde, wahrheitswidrige Angaben zum Stand eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht zu haben, aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf des Betruges freigesprochen.

Dem 57-jährigen Rechtsanwalt war vorgeworfen worden, als Bevollmächtigter der zum damaligen Zeitpunkt insolvenzbedrohten Sport Marketing Dessau-Roßlau GmbH, die für den Spielbetrieb der ersten Männermannschaft des Dessau-Roßlauer Handballvereins von 2006 e.V. (DRHV 06 e.V.) in der DHB 3. Liga zuständig war, im Herbst 2013 wahrheitswidrige Angaben zum Stand eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht zu haben. Auf Bitten des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau soll der Rechtsanwalt mit einem späteren Schreiben seine Aussage bekräftigt haben, sämtliche Gläubiger hätten ihre Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan erteilt, was tatsächlich aber nicht der Fall war. Entsprechend einem zuvor gefassten Beschluss, den Handballverein unter der Bedingung zu unterstützen, dass die allseitige Zustimmung zur Schuldenbereinigung erteilt ist, veranlasste die Stadt daraufhin eine Zahlung in Höhe von 130.000 Euro an den DRHV 06 e.V., von der ein Betrag von 50.000 Euro zweckgebunden auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts weitergeleitet und später an die Stadt zurückgezahlt worden ist.
Das AG Dessau-Roßlau hatte gegen den Rechtsanwalt in erster Instanz eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen verhängt.

Das LG Dessau-Roßlau hat auf die Berufung des Rechtsanwalts das Urteil im Kern abgeändert.

Nach Auffassung des Landgerichts ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme bereits nicht erwiesen, dass der Rechtsanwalt die Verantwortlichen überhaupt getäuscht hat. Jedenfalls aber lasse sich ein Täuschungsvorsatz nicht nachweisen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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