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Software-Nutzung bei Quellen-TKÜ

Die Bundesregierung hat sich mit der Nutzung von Software bei Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) befasst vor dem Hintergrund, dass Personen, die einer Straftat verdächtig sind, zunehmend standardmäßig verschlüsselte Kommunikationsmittel wie beispielsweise Skype, WhatsApp oder Telegram nutzen.

Der Deutsche Bundestag hatte in der 18. Wahlperiode mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD den Einsatz der Onlinedurchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durch die Strafverfolgungsbehörden ermöglicht.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/1505 – PDF, 136 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/1020 – PDF, 151 KB) ausführt, nutzen gesetzlich befugte Sicherheitsbehörden zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung verschiedene Softwareprodukte, um die operativen Bedarfslagen abzudecken. Vor ihrem Einsatz werden Produkte zur Durchführung von Maßnahmen der informationstechnischen Überwachung den Angaben zufolge auf Konformität mit der aktuellen Rechtslage geprüft. Erst nach positivem Abschluss dieser Prüfungen werden die Produkte für den Einsatz freigegeben, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 220 v. 10.04.2018

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