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Staatsanwaltschaft Hamburg beantragt Erlass eines Strafbefehls gegen den Bischof von Limburg

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am 25.09.2013 beim Amtsgericht Hamburg den Erlass eines Strafbefehls gegen den Limburger Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt.

Mit dem beantragten Strafbefehl über eine Geldstrafe wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 11.09.2012 in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben.

Das Amtsgericht Hamburg wird nun den Antrag der Staatsanwaltschaft sowohl hinsichtlich des Tatvorwurfs als auch im Hinblick auf die beantragte Rechtsfolge prüfen. Eine weitergehende Auskunft über die beantragte Rechtsfolge wird vor der Entscheidung des Amtsgerichts nicht erteilt.

In zwei von dem Beschuldigten vor dem Landgericht Hamburg betriebenen Zivilverfahren gegen die Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und einen für den Verlag tätigen Journalisten sowie gegen die Spiegel Online GmbH ließ Dr. Tebartz-van Elst zur Glaubhaftmachung seiner Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jeweils eine von ihm unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung einreichen. In dieser gab er unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit dem für den Spiegel-Verlag tätigen Journalisten über eine Indien-Reise u.a. an, es habe keine erneute Rückfrage des Journalisten mit dem Vorhalt

„Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?“ gegeben und er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben „Business-Klasse sind wir geflogen.“.

Diese Erklärung ist nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch.

Pressestelle Staatsanwaltschaft Hamburg

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