Aktuelles

Allgemein

Stellungnahme des DAV zur Reform der Tötungsdelikte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat einen Entwurf zur Reform der Tötungsdelikte (§§ 211, 212, 213 StGB) vorgelegt.

Der DAV fordert darin den Gesetzgeber auf, im Kernbereich des Strafgesetzbuches klare und allgemeinverständliche Normen zum Schutz des wichtigsten Rechtsgutes des Menschen zu schaffen: des Lebens.

Eine zentrale Aufgabe des Staates ist es, das Leben seiner Bürger zu schützen. Diesem Zweck soll das Strafgesetzbuch dienen. Der „Mordparagraf“ 211 StGB wird diesem Zweck nicht gerecht, weil er zu ungerechten und bisweilen zufälligen Ergebnissen führt.

Begriffe wie Heimtücke, Grausamkeit, Habgier, Mordlust, niedrige Beweggründe haben sich als ungeeignet erwiesen, die Erscheinungsformen lebensvernichtender Taten trennscharf „einzufangen“. Die Mordmerkmale sind diffus und moralisierend und führen nach Auffassung des DAV zu vielen praktischen Abgrenzungsproblemen. Der DAV sieht einen Widerspruch in dem Tätertyp-orientierten Gesetz in der seit 1941 geltenden Fassung zum Geist des heutigen Strafgesetzbuches.

Daher legt der DAV eine „vereinfachte“ Lösung vor, wonach der Mordparagraf vollständig wegfallen und der Tötungsparagraf § 212 StGB neu geregelt werden soll. Die Neuregelung des § 212 StGB eröffnet einen Sanktionsrahmen und gibt für die Strafzumessung den Zugriff auf alle Strafzumessungsaspekte frei, seien sie strafmildernd oder -schärfend.

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.