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Strafen für Marktmanipulationen und Insiderhandel verschärft

Der Bundesrat billigte am 13.05.2016 die drastische Erhöhung von Strafen, die für Marktmanipulationen und Insiderhandel drohen.

Das entsprechende Gesetz sieht vor, leichtfertige Verstöße von Einzelpersonen mit Geldbußen bis zu 5 Mio. Euro zu ahnden – bisher lag die Grenze bei 1 Mio. Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen gelten künftig als Verbrechen und werden mit Freiheitsstrafen zwischen 1 und 10 Jahren bestraft. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres an.

Internetplattform für Hinweisgeber einrichten

Das Gesetz sieht auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Dort können sogenannte Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen.

Die Novellierung der Finanzmarktvorschriften geht auf verschiedene Initiativen des europäischen Gesetzgebers im Nachgang der Finanzkrise zurück. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.

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