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Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern im Strafverfahren stärken.

Das kündigt sie im Zusammenhang mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in ihrem Entwurf für ein drittes Opferrechtsreformgesetz (BT-Drs. 18/4621). Dazu gehören unter anderem Ergänzungen im Ersten und Zweiten Buch der Strafprozessordnung wie erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. …

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