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    Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen früheren Geschäftsführer des Flughafens Frankfurt-Hahn bestätigt

    Das OLG Koblenz hat die Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen den früheren Geschäftsführer der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH bestätigt, da kein hinreichender Tatverdacht für die angelastete Untreue durch Abschluss des Verlängerungsvertrages über Passagierabfertigungsdienstleistungen im Auftrag der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH vorliegt. …

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